Rechtsprechung
LG Berlin, 25.07.2013 - 37 O 172/13 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,50079) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- schertz-bergmann.de
- afp-medienrecht.de , S. 72
Zur Persönlichkeitsrechtsverletzung bei Kontaktaufnahme eines Verlages mit einer Anspruchsstellerin
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 25.07.2013 - 37 O 172/13
- LG Berlin, 16.06.2014 - 37 O 398/13
Papierfundstellen
- afp 2013, 524
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 19.12.1995 - VI ZR 15/95
Achtung der Privatsphäre einer Person der Zeitgeschichte; Veröffentlichung …
Auszug aus LG Berlin, 25.07.2013 - 37 O 172/13
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs schützt das allgemeine Persönlichkeitsrecht den Bereich privater Lebensgestaltung und gibt dem Betroffenen das Recht, im privaten Bereich in Ruhe gelassen zu werden ( BGH, Urt. v. 19. Dezember 1995 -VI ZR 15/95 - ). - BGH, 08.02.2011 - VI ZR 311/09
Persönlichkeitsschutz: Anspruch auf Unterlassung der Zusendung von Mahnschreiben …
Auszug aus LG Berlin, 25.07.2013 - 37 O 172/13
Dabei kann es im Ergebnis dahinstehen, ob die Verfügungsbeklagte unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 8. Februar 2011 -VI ZR 311/09 - vorliegend wirksam einwenden kann, dass die Beeinträchtigung der Verfügungsklägerin durch die unmittelbare Kontaktaufnahme gering sei, weil sie dieses Schreiben ja ohne weiteres an ihrer Prozessbevollmächtigten oder das Management weiterleiten könne. - OLG Dresden, 07.04.2005 - 9 U 263/05
Greenpeace-Aktion rechtmäßig
Auszug aus LG Berlin, 25.07.2013 - 37 O 172/13
Die erforderliche Dringlichkeit im Sinne von $ 935 ZPO würde nur dann fehlen, wenn es der Verfügungsklägerin ohne Rechtsnachteile zuzumuten gewesen wäre, in der Hauptsache Klage zu erheben (vgl, dazu OLG Dresden, NJW 2005, 1871).